Satzung Clubfans Ostelbien



Fanclub des 1.FC Magdeburg

 

 

§1  Zweck des Fanclubs

 

(1)Der Club bezweckt die Zusammenführung von Fussballfans des 1. FC Magdeburg.

 

 

§2 Name, Sitz, Gründungsjahr des Fanclubs

 

(1)Name ist „Clubfans Ostelbien“

 

(2) Sitz des Fanclubs: Es gibt im Moment noch keinen festen Sitz des Fanclubs, treffen finden im Einverständnis der Mitglieder an abgesprochenen Orten statt.

 

(3)Das Gründungsjahr ist 2018.

 

  

§3 Mitgliedschaft

 

(1)Mitglied werden können alle Personen werden, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind und nicht wegen unehrenhafter Handlungen bestraft sind.

 

(2)Mitglieder die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

 

  

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

(1)Alle Mitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

 

(2)Alle Mitglieder haben das Recht dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.

 

(3)Die Mitglieder sind verpflichtet die Ziele des Fanclubs nach besten Kräften zu unterstützen. Die Satzung und Beschlüsse zu achten. Das Fanclubeigentum schonend und fürsorglich zu behandeln.

 

 

  

 §5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

 

(1)Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Nach Eingang des Antrages ist dieser an die Mitglieder bekannt zu geben. Bei der nächsten Versammlung entscheiden die Mitglieder über den Antrag.

 

(2)Die Mitgliedschaft endet durch

 

a)den Tod

b)Austritt

c)Ausschluss

 

(3) Die Austrittserklärung hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen. Diese kann zum Ende eines Monats erfolgen.

 

(4)Der Ausschluss erfolgt bei

 

a)bei grobem oder wiederholten Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Fanclubs

b)bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder bei Bestrafung eines Verbrechens oder Vergehens wegen unehrenhafter Handlung

 

(5)Der Ausschluss erfolgt durch Bestimmung auf einer Versammlung durch ein Stimmenmehrheit. Und wird schriftlich ausgeführt.

  

 

§6 Jahresbeitrag

 

(1) Es werden vorerst keine Beiträge erhoben.

 

 

 §7 Organe des Fanclubs

 

(1) Der Vorstand muss aus aktiven Fanclubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung.

 

  

 

 §8 Der Vorstand

 

(1) Der Vorstand Besteht aus

 

-a 1. Vorsitzender

-b 2. Vorsitzender

-c Stellvertreter

 

 

§9 Mitgliederversammlung

 

(1)Die Versammlung findet mindestens zweimal mal im Jahr statt.

 

(2)Die Versammlung muss mindestens 2 Wochen vorher angekündigt werden.

 

 

§10 Aufgaben der Mitgliederversammlung

 

(1)Wahl des Vorstandes

 

(2)Aufnahme von neuen Mitgliedern

 

  

§11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

 

(1)Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende, bei seiner Abwesenheit der 2. Vorsitzende, bei Verhinderung dieser beiden hat der Stellvertreter den Vorsitz.

 

(2)Beschlüsse der Versammlung werden mit einfacher Stimmmehrheit abgegeben es sei denn die Satzung schreibt eine andere Stimmmehrheit vor.

 

(3)Eine Stimme kann nicht in Vertretung abgegeben werden.

 

(4)Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch offene Abstimmung.

 

(5)Für die Wahl der Vorstandsmitglieder ist eine einfache Mehrheit erforderlich.

 

  

§12 Satzungsänderung

 

Eine Änderung des Satzung kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dieses bedarf eine Mehrheit von zwei dritteln der Versammlung.

§13 Fanclubauflösung

 

(1)Die  Auflösung des Fanclubs erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der abgegebenen Stimmen für die Auflösung stimmen müssen. Die Versammlung hierzu muss mindestens vier Wochen mit entsprechender Tagesordnung einberufen werden.

 

 

§14 Sonstiges

 

 Stand der Satzung ist der 28.08.2018